Der Berufungskläger verfügt in Phase 3 über ein Einkommen von CHF 4'760.00 und weist einen Grundbedarf von CHF 4'038.00 aus (Grundbetrag CHF 1'200.00 + Miete CHF 1'200.00 + obligatorische Krankenversicherungsprämie CHF 458.00 + Telekommunikation/Mobiliarversicherung CHF 100.00 + Arbeitsweg CHF 400.00 [Auto] + Essen auswärts CHF 220.00 + laufende Steuern CHF 323.00 + Leasing durchschnittlich CHF 137.00). Nach Deckung dieses Bedarfs resultiert beim Berufungskläger ein Überschuss von CHF 722.00. Daraus hat er vorab den Barbedarf von D.________ von CHF 320.00 zu bezahlen.