Wohnkosten CHF 219.00 + obligatorische Krankenversicherungsprämie CHF 100.00 + Arbeitsweg [Abo öV] CHF 60.00 + Verpflegung auswärts CHF 132.00) mit ihrem Lehrlingseinkommen (CHF 852.00) sowie der Ausbildungszulage (CHF 290.00, total CHF 1'142.00) selbst decken. Den «Überschuss» von CHF 31.00 behält sie wiederum als Freibetrag. Der Berufungskläger schuldet für C.________ in dieser Phase keinen Barunterhalt. C.________ ist in Phase 3 volljährig.