27 CHF 219.00 + obligatorische Krankenversicherungsprämie CHF 100.00 + reduzierter Steueranteil CHF 3.00). Davon ist die Kinderzulage von CHF 230.00 abzuziehen, was einen Barbedarf von CHF 692.00 ergibt. Der Berufungskläger verfügt in Phase 2 über ein Einkommen von CHF 4'800.00 und weist einen den finanziellen Mitteln angepassten familienrechtlichen