zierte laufende Steuern CHF 95.00 [CHF 417.00 ./. CHF 322.00] + Leasing durchschnittlich CHF 121.00 [2 x CHF 545.00 / 9 Monate]). Nach Deckung dieses Bedarfs resultiert beim Berufungskläger ein Überschuss von CHF 1'398.00, der dem Barbedarf der beiden Kinder in der Höhe von je CHF 699.00 entspricht. Der Kläger hat für die beiden Kinder entsprechend ihrem jeweiligen Bedarf je gerundet CHF 700.00 Barunterhalt zu bezahlen. 16.3 Phase 2 In Phase 2 kann C.________ ihren Grundbedarf von CHF 1'113.00 (Grundbetrag CHF 600.00 + Anteil Wohnkosten CHF 219.00 + obligatorische Krankenversicherungsprämie