_ jeweils einen den finanziellen Mitteln angepassten familienrechtlichen Grundbedarf von CHF 929.00 (Grundbetrag CHF 600.00 + Anteil Wohnkosten CHF 219.00 + obligatorische Krankenversicherungsprämie CHF 100.00 + entsprechend den finanziellen Mitteln reduzierter Steueranteil CHF 10.00). Davon ist jeweils die Kinderzulage von CHF 230.00 abzuziehen, was einen Barbedarf von je CHF 699.00 ergibt.