16. Fazit 16.1 Werden die oben aufgeführten Anpassungen berücksichtigt und im Übrigen auf die unbestritten gebliebenen Feststellungen der Vorinstanz zum Einkommen sowie zum Bedarf aller Beteiligten abgestellt, so ergeben sich für die einzelnen Phasen die folgenden vom Berufungskläger für C.________ und D.________ geschuldeten Unterhaltsbeiträge (vgl. auch die beiliegenden Berechnungsblätter): 16.2 Phase 1 In Phase 1 haben C.________ und D.________ jeweils einen den finanziellen Mitteln angepassten familienrechtlichen Grundbedarf von CHF 929.00 (Grundbetrag CHF 600.00 + Anteil