26 ausweist, welches sie selbst zu tragen hat. Unter Berücksichtigung dieses Umstandes ist die Vorabzuteilung des Überschusses an die Mutter in den Phasen 1 und 2 auch im Ergebnis angemessen. 15.5 In den Phasen 3 und 4 resultiert jeweils ein Überschuss, womit sich die (schrittweise) Reduktion des familienrechtlichen Grundbedarfs erübrigt.