Den Unterdeckungsbetrag bei D.________ müsste wiederum tatsächlich die (wegen der Leistung von Naturalunterhalt rechtlich hierzu nicht verpflichtete) Mutter auf Kosten ihrer eigenen Steuerpflichten leisten, was stossend wäre. In Phase 2 resultiert vor Bereinigung der Steuern ein «Manko» von CHF -275 (Zelle H79) resp. unter Berücksichtigung der Vorabzuteilung von CHF 93.00 an die Mutter ein (als Fehlbetrag) «aufzuteilender Betrag» von CHF -368.00 (Zelle H83). Dieser ist vom Bedarf des Berufungsklägers und von D.________ im Verhältnis ihrer jeweiligen Steuerlast (97% resp.