Die Steuern sind in einem nächsten Schritt beim Berufungskläger sowie bei C.________ und D.________ folgendermassen zu kürzen: Vorerst sind die Steueranteile aller von der Unterhaltsberechnung betroffenen Personen zu «fixieren», da sich diese ansonsten wieder automatisch anpassen, sobald ihr Bedarf um ihren jeweiligen «Manko»-Anteil gekürzt wird. Sodann ist das Total aus Zelle H83 («Aufzuteilender Betrag») entsprechend der jeweiligen Steuerlast auf den Berufungskläger und die Kinder aufzuteilen.