Nach dieser Vorabzuteilung erhöht sich das in Zelle H79 ausgewiesene «Manko» von CHF -163.00 auf CHF -378.00, was in der Zelle H83 «Aufzuteilender Betrag» ausgewiesen wird. Als Folge dieser Überschuss-Vorabzuteilung ist die Kindsmutter bei der Kürzung der Steuern ausser Acht zu lassen, da ein bei ihren Steuern vorgenommener Abzug lediglich ihren eigenen Überschuss vergrössern, nicht jedoch den «aufzuteilenden Betrag» (Zelle H83) reduzieren würde.