15.3.7 Wird nach den oben dargelegten Vorgaben (E. 15.3.1 - 15.3.5) vorgegangen, so ergibt sich für die einzelnen Phasen die folgende Lösung: 15.3.8 In den Phasen 1 und 2 resultiert in Zelle H79 nach beidseitiger Streichung der Telekommunikations- und Versicherungspauschale eine negative Zahl, welche kleiner ist als die totale Steuerlast. Die Beteiligten können mit den vorhandenen Mitteln folglich (lediglich) einen Teil ihrer Steuern decken.