Ist die negative Zahl (Zelle H79) indessen kleiner als das Total der laufenden Steuern (Zelle H57), so sind die laufenden Steuern rechtsgleich bei allen Familienmitgliedern zu kürzen, bis das «Manko» Null beträgt (Zelle H79). 15.3.6 Die Berufungsbeklagten verlangen nach einem Nachweis, dass der Berufungskläger seine Steuern in der Vergangenheit bezahlt hat. Nachdem vorliegend nichts darauf hindeutet, dass der Berufungskläger seiner Steuerpflicht nicht nachgekommen wäre, und auch die Berufungsbeklagten solches weder im erst- noch im oberinstanzlichen Verfahren behaupten, ist für die Berücksichtigung der laufenden