Ergibt sich in der Zelle H79 hingegen nach Streichung der genannten Pauschale nach wie vor eine negative Zahl und übersteigt diese das Total der laufenden Steuern aller Familienmitglieder (Zelle H57), so sind die Steuern bei allen Beteiligten ausser Acht zu lassen und es liegt ein Mankofall vor. Ist die negative Zahl (Zelle H79) indessen kleiner als das Total der laufenden Steuern (Zelle H57), so sind die laufenden Steuern rechtsgleich bei allen Familienmitgliedern zu kürzen, bis das «Manko» Null beträgt (Zelle H79).