Ergibt sich in der Zelle H79 eine positive Zahl, so ist dieses Ergebnis anteilsmässig auf alle an der Unterhaltsberechnung Beteiligten als Anteil an die Telekommunika- tions- und Versicherungskosten aufzuteilen. Ergibt sich in der Zelle H79 hingegen nach Streichung der genannten Pauschale nach wie vor eine negative Zahl und übersteigt diese das Total der laufenden Steuern aller Familienmitglieder (Zelle H57), so sind die Steuern bei allen Beteiligten ausser Acht zu lassen und es liegt ein Mankofall vor.