22 werden kann (BGE 147 III 265 E. 7.2 S. 281). Reicht das verfügbare Einkommen demgegenüber zwar zur Deckung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums der Familie aus, genügt es jedoch nicht, um das familienrechtliche Existenzminimum aller Beteiligten zu decken, so liegt eine Mangellage vor (AEBI-MÜLLER, Familienrechtlicher Unterhalt in der neusten Rechtsprechung, in: Jusletter 3. Mai 2021, S. 14). 15.3.4