Zum familienrechtlichen Existenzminimum zählen in folgender Reihenfolge: Steuern, eine Kommunikations- und Versicherungspauschale, unumgängliche Weiterbildungskosten, den finanziellen Verhältnissen entsprechende (statt am betreibungsrechtlichen Existenzminimum orientierte) Wohnkosten, Kosten zur Ausübung des Besuchsrechts und allenfalls eine angemessene Schuldentilgung. Bei (vorliegend nicht gegebenen) gehobeneren Verhältnissen können auch die Prämien der Zusatzversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung und, bei Selbständigerwerbenden, private Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt werden