, S. 9). Zum familienrechtlichen Existenzminimum zählen in folgender Reihenfolge: Steuern, eine Kommunikations- und Versicherungspauschale, unumgängliche Weiterbildungskosten, den finanziellen Verhältnissen entsprechende (statt am betreibungsrechtlichen Existenzminimum orientierte) Wohnkosten, Kosten zur Ausübung des Besuchsrechts und allenfalls eine angemessene Schuldentilgung.