Die Berufungsbeklagten haben mit KAB 19 Kosten für ein Lernhilfe-Abo ab 11. Februar 2021 bis 2. Dezember 2021 (7./8. Klasse) in der Höhe von CHF 350.00 für 10 Wochen bzw. total CHF 1'050.00 belegt. Belege für den weiteren Besuch dieser Nachhilfestunden ab dem Jahr 2022 bzw. für die 9. Klasse (Schuljahr 2022/2023) fehlen und sind auch im Berufungsverfahren nicht nachgereicht worden. Zur Begründung dieser Ausgabe hat der Berufungsbeklagte geltend gemacht, er sei für die Erlangung der erforderlichen schulischen Leistung auf ausserschulische Unterstützung angewiesen, welche er von den Eltern mangels Ressourcen nicht erhalten habe.