Aus den Vorakten ist ersichtlich, dass die Prämie für die Grundversicherung bei derselben Krankenkasse im Jahr 2022 CHF 437.35 betragen hat (ohne Prämienverbilligung). Angesichts des notorischen Anstiegs der Krankenkassenprämien erscheint es plausibel, dass die Grundversicherung (ohne Zusatzversicherungen) für das Jahr 2023 um rund CHF 20.00 gestiegen ist und nun CHF 458.40 beträgt. Der Berufungskläger hat ausserdem nachgewiesen, dass er nicht länger Anspruch auf Prämienverbilligung hat.