19 von mind. CHF 600.00 aber erwartet werden kann und auf die Einholung weiterer Angaben und Unterlagen zu verzichten ist (E. 11.3.5 oben). Der Überschuss des Berufungsklägers übersteigt den geschätzten, D.________ zugestandenen Freibetrag um 140%, was noch als angemessen zu beurteilen ist. In dieser Phase sind folglich antragsgemäss CHF 600.00 als Anteil am Lehrlingseinkommen bei D.________ zu berücksichtigen.