__ verteilten frei verfügbaren Mittel (Überschussverteilung nach grossem und kleinem Kopf) erweist sich die Berücksichtigung des gesamten Lehrlingseinkommens bei D.________ in dieser Phase als angemessen. Das Zugeständnis eines Freibetrages an D.________ aus dessen Lehrlingseinkommen von bereits CHF 150.00 hätte eine Verschiebung des Verhältnisses zwischen dem Überschuss beim Berufungskläger und dem Freibetrag von D.________ zur Folge, sodass die Aufteilung nicht mehr nach grossen und kleinen Köpfen erfolgen würde, sondern D.__