auswärts CHF 132.00 + Steueranteil CHF 2.00) in dieser Phase um CHF 29.00. Dieser Betrag ist im beiliegenden Berechnungsblatt zu Phase 2 als Freibetrag vom Einkommen abzuziehen, damit diese Mittel nicht in die Gesamtfamilienrechnung einfliessen, zumal C.________ gegenüber den übrigen Familienmitgliedern nicht unterhaltspflichtig ist. 11.3.8 In der neuen Phase 3 (August 2023 – Juli 2024) ist bei D.________ von einem Lehrlingseinkommen von netto CHF 550.00 auszugehen (vgl. E. 11.3.5 oben). Es gilt zu ermitteln, in welchem Umfang dieses in die Unterhaltsberechnung einzubeziehen ist.