276 Abs. 2 ZGB). 11.3.7 In der neuen Phase 2 (August 2021 – Juli 2023) reicht das Gesamtfamilieneinkommen nicht aus, um den familienrechtlichen Grundbedarf zu decken (Mangellage). Entsprechend sind im Bedarf der Familienmitglieder die Steuern zu kürzen (vgl. E. 15.3.1 - 15.3.5 und E. 15.4 unten).