_ erübrigt sich daher. Der Vollständigkeit halber ist festzuhalten, dass C.________ bei konstanter Berücksichtigung eines Lehrlingseinkommens von CHF 852.00 ab dem zweiten Lehrjahr bereits ohne zusätzliche Ausscheidung eines Freibetrags ein monatlicher Anteil von CHF 82.00 (CHF 934.00 /. 852.00]) und im dritten Lehrjahr von mind. CHF 500.00 (geschätzter Lohn brutto CHF 1'500.00 ./. 8,5% Sozialabzüge [vgl. BAB 5] = CHF 1'370.00 ./. CHF 852.00]) zur freien Verfügung steht. 11.3.5 Bei D.