15 2024; BB 9 [Berechnungstabellen], Phasen 4-6]). Wie die nachfolgenden Erwägungen zeigen, ist C.________ mit diesem Betrag (zzgl. der Ausbildungszulage) in der Lage, ihren Barbedarf zu decken (E. 11.3.7 ff. sowie E. 16.3 ff. unten) und ein allfälliger darüber hinausgehender Einkommensbetrag steht ihr unabhängig von dessen Höhe zur freien Verfügung zu. Die Berücksichtigung eines höheren als vom Berufungskläger beantragten Lohnanteils bei C.________ erübrigt sich daher.