die Berücksichtigung ihres Lehrlingseinkommens zur Deckung des eigenen Barbedarfs zuzumuten ist, sind die jeweiligen Freibeträge von C.________ mit dem Überschuss des Berufungsklägers zu vergleichen (vgl. E. 11.3.3 oben). Damit stellt sich die Frage, von welchem Einkommen bei C.________ während der Lehre auszugehen ist. Der Berufungskläger verlangt während der gesamten Lehrdauer die Berücksichtigung eines Einkommens in Höhe des Nettolohnes im 1. Lehrjahr von CHF 852.00 (August 2021 – Juli