Bei den jeweiligen Freibeträgen, die den Kindern zugestanden werden, handelt es sich um ermessenweise festgesetzte Beträge: 11.3.4 C.________ absolviert seit August 2021 eine Lehre im Detailhandel bei der K.________ AG (E. IV/13 des angefochtenen Entscheids [pag. 379], Schriftlicher 2. Parteivortrag Berufungsbeklagte vom 31. Mai 2022, S. 6 [pag. 255] sowie KAB 14). Diese Lehre dauert 3 Jahre (pag. 197, Z. 2) und endet im Juli 2024. Aus dem erstinstanzlichen Verfahren ist lediglich das Lehrlingseinkommen von C.________ im ersten Lehrjahr bekannt (gerundet CHF 852.00; E. IV/11 des angefochtenen Entscheids [pag.