Die Beträge der Vorabzuteilung beim betroffenen Kind sind sodann mit den zugewiesenen Überschussanteilen der Eltern zu vergleichen. Alternativ kann auch der dem Kind zustehende Freibetrag vorab bestimmt werden und in die Gesamtfamilienunterhaltsberechnung lediglich der verbleibende, zumutbare Betrag aus dem Lehrlingseinkommen einbezogen werden (NYFFELER, Der Volljährigenunterhalt – Voraussetzungen, Bemessung und Durchsetzung, 2023, Berechnungsbeispiel Rz. 874).