Dass die Regeneration vorliegend länger zu dauern drohte oder tatsächlich gedauert hat und aus welchen Gründen dies der Fall wäre, hat der Berufungskläger nicht ausgeführt. Eine Reduktion des Einkommens für das Jahr 2023 aufgrund der (nur kurz andauernden) Arbeitsunfähigkeit rechtfertigt sich unter Berücksichtigung dieser Umstände nicht. 10.3.4 Die oberinstanzliche Phase 2 umfasst den Zeitraum von August 2021 bis und mit Juli 2023 (vormals Phase 4).