+ ALE CHF 3'459.75 [BB 3]). Der Berufungskläger hat lediglich pauschal behauptet, er werde über eine längere Zeit arbeitsunfähig sein. Nach der allgemeinen Lebenserfahrung scheint es möglich, dass ein Knochenbruch innerhalb der Zeit der dokumentierten Krankschreibung (8 Wochen) verheilen kann. Dass die Regeneration vorliegend länger zu dauern drohte oder tatsächlich gedauert hat und aus welchen Gründen dies der Fall wäre, hat der Berufungskläger nicht ausgeführt.