Schwankungen über das Jahr bzw. eine tiefere Arbeitslast oder allfällige kurze Arbeitslosigkeit über die Wintermonate mit entsprechend tieferer Arbeitslosenentschädigung sind im oben ermittelten Durchschnittslohn bereits berücksichtigt. Ab dem Jahr 2023 wird dem Berufungskläger entsprechend ein Nettolohn von monatlich CHF 4'760.00 angerechnet (aufgerundetes durchschnittliches Nettoeinkommen 2022). Dieses Einkommen ist massgeblich für die neuen Phasen 3 (August 2023 – Juli 2024) und 4 (August 2024 –Abschluss Erstausbildung D.________).