11 neu Verpflegungsspesen von CHF 3.00 pro Stunde vergütet bekommt (Einsatzvertrag vom 20. Januar 2023 bei J.________). Im Ergebnis bleibt das Lohnniveau beim Berufungskläger damit im Jahr 2023 etwa gleich wie im Jahr 2022 bzw. wird der monatliche Nettolohn gar etwas ansteigen, da auf die Verpflegungsspesen keine Sozialabzüge entfallen.