Dies gelte auch für die Zukunft, da gestützt auf die Erfahrungen der letzten Jahre auch künftig nicht von einer Vollzeitbeschäftigung über die Wintermonate ausgegangen werden könne. Ausserdem habe er im Januar 2023 einen Knochenbruch am Knie erlitten und sei zurzeit 100% krankgeschrieben. Der Wiedereinstieg ins Berufsleben werde längere Zeit in Anspruch nehmen. 10.2 Die Berufungsbeklagten 1 und 2 halten dagegen, die Vorinstanz habe die vom Berufungskläger bezogenen Taggelder nicht berücksichtigt bei der Berechnung des Jahreseinkommens. Rechne man diese mit, bleibe es bei einem durchschnittlichen