Tatsächlich sei ihm im Dezember 2022 gekündigt worden. Die gleiche Arbeitgeberin habe ihn ab 16. Januar 2023 zu einem tieferen Stundenlohn dann wieder angestellt. Für das Jahr 2022 könne ihm höchstens ein monatliches Einkommen von CHF 4'598.00 angerechnet werden (Jahresnettolohn ./. Rückbehalt Ferienguthaben + Auszahlung Ferienguthaben + Arbeitslosenentschädigung [ALE] Dezember 2022, davon 1/12 [BB 2 und 3]). Dies gelte auch für die Zukunft, da gestützt auf die Erfahrungen der letzten Jahre auch künftig nicht von einer Vollzeitbeschäftigung über die Wintermonate ausgegangen werden könne.