10. Einkommen des Berufungsklägers 10.1 Der Berufungskläger moniert, die Vorinstanz habe ihm für die dortigen Phasen 5 – 8 (resp. 4 – 8, pag. 431 sowie BB 9) bzw. ab dem Jahr 2022 mit CHF 5'000.00 netto ein zu hohes monatliches Nettoeinkommen angerechnet. Die Vorinstanz sei davon ausgegangen, dass er von seinem Arbeitgeber ganzjährig zu 100% eingesetzt werde. Diese Annahme sei falsch, habe er doch einzig im Winter 2021/2022, nicht jedoch in all den Jahren zuvor über die Wintermonate Arbeit gehabt. Tatsächlich sei ihm im Dezember 2022 gekündigt worden.