Im Interesse der Vereinfachung sowie unter Berücksichtigung des Umstandes, dass selbst bei minutiöser Unterteilung in einzelne Phasen wegen verschiedener Pauschalisierungen und Annahmen kein mathematisch genaues Ergebnis erreicht werden kann, erscheinen vorliegend vier Phasen genügend, um den sich verändernden Verhältnissen angemessen Rechnung zu tragen: 9.6 Im Einzelnen wird als sachgerecht erachtet, die vorinstanzlichen Phasen 1 bis 3 – die jeweils nur sehr kurze Zeitspannen umfassen – zu einer neuen Phase 1 zusammenzulegen (November 2020 – Juli 2021).