, S. 1041). Es gilt, eine vordergründige Scheingenauigkeit durch die Bildung einer Vielzahl rechnerisch nahe beieinander liegender Phasen zu vermeiden (Urteil des BGer 5A_926/2019 vom 30. Juni 2020, E. 5.4 m.H. auf BGE 134 III 577 E. 4 S. 580). Liegen einzelne Phasen sehr nahe beiein-