In Phase 3 war er sodann angestellt, jedoch noch nicht bei seiner aktuellen Arbeitgeberin, und benötigte darüber hinaus neu ein Auto für die Arbeitstätigkeit (Juni und Juli 2021). Ab Phase 4 war der Berufungskläger bei seiner aktuellen Arbeitgeberin (I.________) als Maler angestellt und C.________ begann mit der Lehre (August 2021 bis Juli 2023). In der 5. Phase ging die Vorinstanz vom Beginn einer Lehre bei D.________ aus, ausserdem stellte sie die Volljährigkeit von C.________ fest (August 2023 bis Oktober 2023).