7 9.2 Diese Phasen begründete die Vorinstanz wie folgt: Die ersten drei Phasen unterscheiden sich im Einkommen des Berufungsklägers. Während der ersten beiden Phasen bezog er Arbeitslosentaggelder ohne Anstellung (Phase 1; November 2020 – Januar 2021) bzw. mit einer solchen in tiefem Pensum (20-30%; Phase 2; Februar 2021 – Mai 2021). In Phase 3 war er sodann angestellt, jedoch noch nicht bei seiner aktuellen Arbeitgeberin, und benötigte darüber hinaus neu ein Auto für die Arbeitstätigkeit (Juni und Juli 2021).