Schluss führt der Umstand, dass in der nachfolgenden Kostenverteilung im Dispositiv des angefochtenen Entscheids lediglich die Berufungsbeklagten 1 und 2 sowie der Berufungskläger verpflichtet werden. Im Berufungsverfahren ist die Abweisung der Klage gegen die Gemeinde H.________ nicht strittig; entsprechend hat der Berufungskläger in seiner Beru-