uR- Verfahren ZK 23 170). 3.4 Der Berufungskläger verzichtete auf eine Stellungnahme zu den uR-Gesuchen seiner Kinder (pag. 481). 3.5 Mit Verfügung vom 8. Juni 2023 hat die zuständige Instruktionsrichterin auf die Anordnung eines zweiten Schriftenwechsels verzichtet und die Parteivertreter aufgefordert, ihre Kostennoten einzureichen (pag. 483 f.). 3.6 Rechtsanwalt E.________ und Fürsprecherin F.________ haben ihre jeweiligen Kostennoten am 9. Juni 2023 eingereicht (pag. 487 ff. und pag. 491 ff.). II.