155). Anlässlich der Fortsetzungsverhandlung beantragte der Berufungskläger die Reduktion der Kindesunterhaltsbeiträge auf monatlich je CHF 50.00 rückwirkend ab November 2020 und deren zeitliche Beschränkung bis zur Volljährigkeit der Kinder (pag. 169 und 213). Die Berufungsbeklagten 1 und 2 schlossen weiterhin auf Abweisung der Klage (pag. 175). Beide Rechtsvertreter verzichteten auf mündliche zweite Parteivorträge. Diese reichten sie in der Folge schriftlich ein.