Vorladung vom 23. August 2021, pag. 53). Die zwischen dem (anwaltlich vertretenen) Berufungskläger und den von ihrer Anwältin vertretenen Berufungsbeklagten 1 und 2 geführten Vergleichsverhandlungen scheiterten (pag. 103). 2.5 Die Fortsetzungsverhandlung fand am 22. Februar 2022 statt. Auch von diesem Termin waren die Berufungsbeklagten 1 und 2 (nicht jedoch deren Anwältin) sowie die Gemeinde H.________ dispensiert worden (Vorladung vom 25. November 2021, pag. 107; Verfügung vom 18. Februar 2022, pag. 155).