2. 2.1 Am 4. Mai 2021 reichte der Berufungskläger gegen die Berufungsbeklagten 1 und 2 sowie gegen die Gemeinde H.________ beim Regionalgericht Bern-Mittelland (nachfolgend Vorinstanz) eine Klage auf Abänderung der Kinderunterhaltsbeiträge ein (angemessene Reduktion, rückwirkend ab November 2020; CIV 21 2501; pag. 1 ff.). Gleichentags reichte der Berufungskläger ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ein (CIV 21 2502 pag. 1 ff.).