1. 1.1 A.________ (nachfolgend Berufungskläger) und B.________ (nachfolgend auch Mutter) sind die unverheirateten und getrennt lebenden Eltern von C.________, geb. 2005, und D.________, geb. 2007 (nachfolgend auch Berufungsbeklagte 1 und 2). Die Kinder stehen unter der alleinigen Obhut der Mutter.