- Bei einer Mangellage sind die über das betreibungsrechtliche Existenzminimum hinausgehenden Positionen des familienrechtlichen Grundbedarfs (insbesondere Steuern, Kommunikations- und Versicherungspauschale) in gewisser Reihenfolge und bei allen Beteiligten gleichmässig zu kürzen, bis der Gesamtüberschuss Null beträgt. Es gilt das Gleichbehandlungsgebot aller Familienmitglieder (E. 15.3 – 15. 3.5). Erwägungen: I.