4. Für die Beschwerdeverfahren wird keine Parteientschädigungen zugesprochen. 5. Zu eröffnen: - den Beschwerdeführern Mitzuteilen: - dem Regionalgericht Berner Jura-Seeland, Gerichtspräsidentin Marti-Schreier - dem Regionalgericht Bern-Mittelland, Gerichtspräsidentin Gerber Bern, 30. März 2022 Im Namen der 1. Zivilkammer Der Referent: Oberrichter Bettler i.V. Oberrichter Studiger