2. Die Beschwerde gegen den Entscheid des Regionalgerichts Bern-Mittelland CIV 22 952 vom 23. Februar 2022 wird teilweise gutgeheissen. Ziff. 2 des Entscheids vom 23. Februar 2022 wird aufgehoben und lautet neu wie folgt: «Die Gerichtskosten, bestimmt auf CHF 500.00, werden dem Kanton Bern auferlegt. Der von der gesuchstellenden Partei geleistete Kostenvorschuss von CHF 500.00 wird ihr zurückerstattet.». 3. Die Gerichtskosten der beiden Beschwerdeverfahren, bestimmt auf insgesamt CHF 750.00, werden dem Kanton Bern auferlegt. Den Beschwerdeführern wird der oberinstanzliche Gerichtskostenvorschuss von CHF 750.00 zurückerstattet.