1. Die Beschwerde gegen den Entscheid des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland CIV 22 710 vom 16. Februar 2022 wird gutgeheissen. Der Entscheid des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland wird aufgehoben und die Sache wird zur weiteren Behandlung an das Regionalgericht Berner Jura-Seeland zurückgewiesen.