9. 9.1 Die Beschwerdeführer dringen mit ihrer Beschwerde gegen den Entscheid des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland durch, während sie mit ihrer Beschwerde gegen den Entscheid des Regionalgerichts Bern-Mittelland nur im Kostenpunkt obsiegen. 9.2 Bei einem wie vorliegend negativen Kompetenzkonflikt ist es jedoch angezeigt, die Gerichtskosten der beiden Beschwerdeverfahren, bestimmt auf insgesamt CHF 750.00 (je CHF 375.00; Art. 61 Abs. 1 i.V.m. Art. 48 der Gebührenverordnung